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   LAG Hamm, 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96   

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https://dejure.org/1997,4784
LAG Hamm, 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 (https://dejure.org/1997,4784)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 (https://dejure.org/1997,4784)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 3 TaBV 57/96 (https://dejure.org/1997,4784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausstattung des Betriebsrats; Bürotätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1361
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 10.01.1992 - 12 TaBV 52/91

    Betriebsrat: Anspruch auf Information der Belegschaft durch im Betrieb genutztes

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96
    Von dieser Entwicklung darf der BR nicht ausgeschlossen werden, sofern die Kostenbelastung für die Arbeitgeberin verhältnismäßig ist (so auch: Wiese, GK- Betriebsverfassungsgesetz , 5. Aufl., § 40 Rdn. 109 m.w.N.; Blanke in Deubler/Kittner/Klebe, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 5. Aufl., § 40 Rdn. 76 m.w.N. auch der LAG Rechtsprechung; im Ergebnis auch: LAG Düsseldorf, Entscheidung v. 06.01.1995 in BB 1995, 879 ; LAG Köln, Entscheidung v. 10.01.1992 in NZA 1992, 519 ; einschränkend Fitting/Kaiser/Heither/Engels, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 18. Aufl., § 40 Rdn. 91 m.w.N., der auf die Aktivitäten des BR abstellt, die aber gerade durch die Zurverfügungstellung eines PC erst geschaffen werden: vgl. die vorliegende Entscheidungsbegründung).
  • LAG Düsseldorf, 06.01.1995 - 10 TaBV 103/94

    Betriebsrat: Sachmittel - Personal-Computer

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96
    Von dieser Entwicklung darf der BR nicht ausgeschlossen werden, sofern die Kostenbelastung für die Arbeitgeberin verhältnismäßig ist (so auch: Wiese, GK- Betriebsverfassungsgesetz , 5. Aufl., § 40 Rdn. 109 m.w.N.; Blanke in Deubler/Kittner/Klebe, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 5. Aufl., § 40 Rdn. 76 m.w.N. auch der LAG Rechtsprechung; im Ergebnis auch: LAG Düsseldorf, Entscheidung v. 06.01.1995 in BB 1995, 879 ; LAG Köln, Entscheidung v. 10.01.1992 in NZA 1992, 519 ; einschränkend Fitting/Kaiser/Heither/Engels, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 18. Aufl., § 40 Rdn. 91 m.w.N., der auf die Aktivitäten des BR abstellt, die aber gerade durch die Zurverfügungstellung eines PC erst geschaffen werden: vgl. die vorliegende Entscheidungsbegründung).
  • LAG Hamm, 05.01.1994 - 3 TaBV 88/93

    Betriebsrat; Sachmittel; PC; Computer

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96
    Die für die Entscheidung der vorliegenden Rechtsmaterie allein im LAG-Bezirk zuständige 3. Kammer gibt die gegenteilige Ansicht (Entscheidung vom 14.07.1993 - 3 TaBV 48/93 und Entscheidung vom 05.01.1994 - 3 TaBV 88/93), wonach ein BR die Zurverfügungstellung eines PC nur verlangen konnte, wenn er im einzelnen darlegen und ggf. beweisen konnte, daß dies zur Bewältigung der BR-Arbeit erforderlich war, ausdrücklich auf.
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.02.1999 - 2 BV 454/98

    Zu den Ansprüche des Betriebsrats auf Sachausstattung durch den Arbeitgeber

    Die diese Frage bejahende Ansicht des Betriebsrats wird unter anderem geteilt vom LAG Hamm (Beschluss vom 12. Februar 1997 - 3 TaBV 57/96 -, BB 1997, 1361 L) und von Blanke (aaO., Rdn. 76, m.w.N.).
  • LAG Köln, 21.08.1997 - 5 TaBV 30/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines Personalcomputers mit

    Personalcomputer und Drucker gehören nicht generell - ohne konkrete Darlegung der Erforderlichkeit - zu der vom Arbeitgeber zu finanzierenden Grundausstattung eines Betriebsratsbüros (a.M. LAG Hamm, Beschluß vom 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 ).

    Die Beschwerdekammer teilt nicht die Auffassung, daß generell ein PC - wie etwa die Ausstattung mit Schreib- und Büromaterial - zur Grundausstattung eines Betriebsratsbüros gehört und daher der Arbeitgeber unabhängig von der besonderen Darlegung der Erforderlichkeit einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden Betriebsrat einen PC nebst Drucker zur laufenden Geschäftsführung zur Verfügung stellen muß (so: LAG Hamm, Beschluß vom 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 ).

  • LAG Hamm, 19.03.1997 - 3 TaBV 86/96

    Streit zwischen einem Betriebsrat und dem Arbeitgeber darüber, ob einem

    Die erkennende Kammer verlangt für einen solchen Anspruch des BR (vgl. die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 - mit der sie die vom erstinstanzlichen Gericht vertretene Rechtsprechung aufgegeben hat) bei einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden BR, wie vorliegend, keine besondere Darlegung der Erforderlichkeit mehr.
  • LAG Hamm, 14.05.1997 - 3 TaBV 2/97

    Betriebsrat: Sachmittel - Telefaxgerät

    Wenn kein Fall, wie hier, der zumutbaren Mitbenutzungsmöglichkeit der Faxgeräte der Arbeitgeberin durch den BR gegeben ist, verlangt im übrigen die erkennende Kammer bei einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden BR keine besondere Darlegung der Erforderlichkeit zur Gestellung eines Faxgerätes wie bei einem durch den BR begehrten PC nebst Drucker mehr (vgl. dazu die Entscheidungen vom 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 - und vom 19.03.1997 - 3 TaBV 86/96 - LAG Hamm).
  • LAG Nürnberg, 08.03.1999 - 6 (7) TaBV 15/98

    Betriebsrat: Sachmittel - Personalcomputer - Betriebsgröße

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im Beschluss vom 12.02.1997 (3 TaBV 57/96, LAGE § 40, 55) bei einem mehrköpfigen Betriebsrat die Auffassung vertreten, dass die Darlegung der Erforderlichkeit nicht verlangt werden könne.
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